| AH40.10-P-1050-01A | Allgemeine Hinweise zu Scheibenräder-, Reifenumrüstungen | Typ 124, 129, 140, 163, 164, 168, 169, 170, 171, 199, 201, 202, 203, 204, 208, 209, 210, 211, 215, 216, 219, 220, 221, 230, 240, 245, 251, 461, 463, 906 | |
| In der Bundesrepublik Deutschland müssen Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, von der Kfz-Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren (Brief und Schein) nachgetragen werden. Hierzu muss vorher ein positives Gutachten eines Sachverständigen einer amtlich anerkannten Prüfstelle (TÜV) erstellt werden. Für die von Mercedes-Benz freigegebenen Umrüstmöglichkeiten liegen diese Gutachten in der Regel bei den Prüfstellen vor.
In anderen Ländern sind die landesbezogenen Gesetze und Vorschriften zu beachten. Leichtmetallräder sind nur dann zwingend vorgeschrieben, wenn in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer 33 zu Ziffer 20 bis 23 die Einschränkung A. LM. Felge (Auf Leichtmetallfelge) vermerkt ist. Die Bezeichnung A. Felge in den Fahrzeugpapieren heißt lediglich "Auf Felge" und steht nicht für Aluminiumfelge. |
Für Sonderräder gibt es jeweils eine spezielle "Allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), die auf den Fahrzeugtyp bezogen ist. Sie wird üblicherweise beim Kauf des Rades mitgeliefert und ist Voraussetzung für die Erstellung des Gutachtens.
Bei manchen Felgen-Reifen-Kombinationen sind in der ABE aufgeführte Auflagen zu berücksichtigen (z. B. Karosserieveränderung, Fahrzeugmodifikation). Die Zuordnung der Geschwindigkeitskategorie der Reifen richtet sich nach der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Bei Winterreifen mit dem Geschwindigkeitsindex V (bis 240 km/h) ist zu beachten, dass diese über eine geringere Tragfähigkeit verfügen. Diese Reifen dürfen daher nicht uneingeschränkt eingesetzt werden. Gegebenenfalls führt ein so genannter Achslastabschlag zu einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Kunden, deren Fahrzeug mit V-Bereifung ausgerüstet ist, sollten auf diesen Sachverhalt hingewiesen werden. Im Reifenhandel liegen entsprechende Lastabschlagstabellen vor. |